1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben ab dem 1. April 2018 Gültigkeit
bis auf Widerruf durch abgeänderte AGB. Die vor diesem Datum gültigen AGB werden
hiermit außer Kraft gesetzt.
1.2 Die AGB der Dipl. Ing. FH Uta Stechl GmbH(im nachfolgenden Firma genannt)
umfassen Verkaufs- und Einkaufsbedingungen für alle Rechtsgeschäfte, die mit der
Beschaffung und dem Vertrieb von Waren und Leistungen, also der Geschäftstätigkeit der
Firma, zu tun haben. Für Bestellungen von Kunden gelten grundsätzlich diese AGB.
1.3 Die Firma schließt Verträge nur mit Bestellern für selbstständige, gewerbliche oder
behördliche Zwecke ab. Dieser Zweck ist auf Verlangen nachzuweisen. Mit der
Auftragserteilung bestätigt der Besteller die entsprechende Verwendung der Ware.
1.4 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Verkaufs- (Lieferanten der Firma) oder
Einkaufsbedingungen (Kunden der Firma) verpflichten die Firma nicht, auch wenn die Firma
nicht ausdrücklich widerspricht. Bei Annahme der Lieferung (Kunden) bzw. Annahme der
Bestellung (Lieferanten) gelten diese AGB für das jeweilige Geschäft als individuell
vereinbart. Ein etwaiger Widerspruch gegenüber den AGB der Firma ist ihr unverzüglich und
schriftlich anzuzeigen. Diesen AGB entgegenstehende AGB haben nur dann Gültigkeit, wenn
sie von der Firma schriftlich anerkannt werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Firma sind grundsätzlich freibleibend. Bestellungen von Kunden, gleich
auf welchem Wege sie der Firma zugehen, bedürfen der Annahme durch die Firma mittels
Auftragsbestätigung (AB) oder Ausführung durch Lieferung. Die AB der Firma ist
rechtsverbindlich, es sei denn, der Kunde widerspricht.
2.2 Abrufaufträge, Rahmen- und Streckengeschäfte und sonstige kundenbezogene
Vertragsabschlüsse, die die Firma gegenüber ihrem Lieferanten verpflichten, sind
grundsätzlich verbindlich abzunehmen.
2.3 Etwaige Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Druckvorlagen, Rezepturen,
Produktenwicklungen, Werkzeuge oder sonstige von der Firma zu erbringende
Aufwendungen werden bei der ersten Lieferung in vollem Umfang berechnet. Sie bleiben
Eigentum der Firma, genauso wie das Urheberrecht von der Firma geltend gemacht wird. Das
Eigentum bzw. das Urheberrecht kann gegen Entgelt erworben werden.
2.4 Etwaige Entwicklungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Produktionen auf Wunsch
des Kunden ist Vorkasse üblich wenn nicht anders vereinbart.
2.5 Bei telefonisch erteilten Aufträgen übernimmt die Firma keine Gewähr für etwaige
Verständnisfehler.
2.6 Aktionsware steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.
2.7 Für alle Angaben über Qualität, Farbe, Mengen, Maße und Gewichte gelten die
handelsüblichen Toleranzen. Berechnet wird die gelieferte Menge.

3. Preise

3.1 Alle Preise für Waren und Leistungen der Firma verstehen sich ab Lager in € netto, ohne
Umsatzsteuer, Fracht und Verpackung. Für irrtümlich gemachte Preis- und Mengenangaben
sowie Beschreibungen siehe Punkt 2.1.
3.2 Für Kleinaufträge unter € 25,00 kann die Firma einen Mindermengenzuschlag verrechnen.
3.3 Grundsätzlich gelten die am Tag der Auslieferung gültigen Lieferpreise, insbesondere
dann, wenn der Kunde schuldhaft Abnahmefristen überschreitet. Falls bis zum Liefertag
wesentliche Änderungen der Preisgrundlagen eintreten sollten (wie Preiserhöhungen bei
Grundstoffen), behält sich die Firma eine angemessene Anpassung der Verkaufspreise vor.
Die Kunden werden darüber informiert.

4. Lieferung

4.1 Ab einem Netto-Auftragswert in Höhe von € 150,00 erfolgt die Lieferung „Frei
Bordsteinkante“, darunter gehen die Frachtkosten zu Lasten des Kunden. Ausgenommen
davon sind deutsche Inseln sowie Lieferungen ins Ausland. Das Entladen des
Transportfahrzeuges erfolgt durch bzw. auf Kosten und Risiko des Kunden. Bei Auslieferung
gibt die Firma oder der Lieferant (Streckengeschäfte) die Ausführung vor. Gibt der Kunde
eine Versandart vor, so gehen zusätzliche Kosten zu seinen Lasten. Besondere
Anlieferschwierigkeiten sind der Firma bei Auftragserteilung mitzuteilen.
4.2 Lieferzeitangaben gelten nur annähernd, es sei denn, sie sind von der Firma verbindlich
bestätigt. Ereignisse höherer Gewalt, Verzug des Lieferanten, Bonitätsprüfungen des Kunden,
Rohstoffengpässe bei den Herstellern oder sonstige, nicht von der Firma zu vertretende
Lieferstörungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.)
4.3 Teillieferungen sind zulässig, Abschlagszahlungen kann die Firma in angemessenem
Umfang in Rechnung stellen. Kommt die Firma in Lieferverzug, kann der Kunde nach Ablauf
einer von ihm gesetzten Nachfrist (wenigstens 2 Wochen) vom nicht erfüllten Teil des
Vertrags zurücktreten. Bereits ausgeführte Teillieferungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen,
es sei denn, diese Teillieferung ist für seine Zwecke nicht verwendbar.
4.4 Erfolgt für Mehrwegverpackungen (z.B. Euro-Paletten oder Gitterboxen) kein direkter
Tausch bei der Anlieferung, müssen diese vom Kunden innerhalb von 30 Tagen frei Hof beim
Geschäftssitz der Firma angeliefert werden. Andernfalls werden die geschuldeten
Mehrwegverpackungen dem Kunden von der Firma in Rechnung gestellt.
4.5 Weitergehende Rechtsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind
ausgeschlossen, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auf jeden Fall bleibt
der Schadensersatzanspruch auf den Wert der Gesamtlieferung beschränkt. Die Firma behält
sich im Übrigen ebenfalls das Recht vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar wird.
4.6 Bei den Geschäftsarten nach 2.2 ist die Abnahme durch den Kunden
Hauptleistungspflicht. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, ist die Firma berechtigt mit einer
angezeigten Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu
verlangen oder auf Nacherfüllung zu bestehen und den Verzugsschaden geltend zu machen.
Die Firma ist in diesen Fällen ebenfalls berechtigt nach Überschreiten der Nachfrist
anderweitig über die Ware zu verfügen.
4.6.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart ist oder die Firma die Beförderung übernimmt. Wird der Versand ohne
Zutun der Firma verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
4.6.2 Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Lieferung an Frachtführer/Paketdienste
oder bei Beladung. Transportversicherungen deckt die Firma nur nach schriftlichem
Verlangen des Bestellers und auf seine Kosten.
4.6.3 Erfolgen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb eines Zeitraumes von
drei Monaten keine Abrufe, ist die Firma berechtigt, Teilmengen in vierwöchigen Abständen
so zu liefern und zu berechnen, dass die letzte Teilrechnung am Ende des maximalen
Einlagerungszeitpunktes erfolgt. Jede Teillieferung / Teilrechnung ist vierzehn Tage vorher
durch Setzen einer vierzehntägigen Abnahmefrist anzukündigen. Nimmt der Käufer die Ware
auch nach Setzung einer Nachfrist nicht an, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Sollten Abnahmestörungen eintreten, die der
Kunde zu vertreten hat, behält sich die Firma vor Kosten zu berechnen (Zinsen und
Lagergeld).
4.7 Eine Stornierung eines Auftrages ist nicht möglich, insoweit die Firma bereits gegenüber
dem Lieferanten durch Vertrag gebunden ist.

5. Gewährleistung

5.1 Die Firma übernimmt keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer
vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, es wurden Eigenschaften schriftlich
zugesichert. Auf Warenmuster lassen sich keine zugesicherten Eigenschaften begründen.
5.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die darauf
zurückzuführen sind, dass der Kunde sie zu verantworten hat (u. a. Nichtbeachtung von
Lagerbedingungen, unsachgemäßer Gebrauch oder Umgang, Verschleiß, höhere Gewalt). Die
Ware ist bei Anlieferung vom Kunden auf Mängel zu untersuchen. Mängel sind der Firma
unverzüglich, nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Etwaige Annahmevermerke des Kunden
(„unter Vorbehalt“) auf den Warenbegleitpapieren erkennt die Firma nicht an.
5.3 Wurde die Ware bereits ganz oder teilweise weiterverarbeitet, so liegt dies im
Gefahrenbereich des Kunden. Er hat sich vor Aufnahme der Weiterverarbeitung hinsichtlich
der Warenkonformität zu vergewissern.
5.4 Mit der schriftlichen Anzeige hat der Kunde die Ware zu separieren, als gesperrt zu
kennzeichnen und so zu lagern, dass keine Schäden auftreten können. Der Kunde hat den
Zugang zur Besichtigung der gesperrten Ware durch Beauftragte der Firma zuzulassen.
Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Gefahrensicherung nicht nach oder sind Zweifel
vorhanden, dass etwaige Mängel vom Kunden zu verantworten sind, entfallen
Gewährleistungsansprüche.
5.5 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge behebt die Firma den Mangel nach ihrer Wahl
und angemessener Frist entweder durch Ersatzlieferung, Nachbesserung oder
Kaufpreisminderung. Kommt die Firma in Lieferungs- oder Leistungsverzug (angemessene
Nachfrist) kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
5.6 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatz, sind, außer in
Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. In jedem Fall bleiben etwaige
Ansprüche auf den Wert der Warenlieferung beschränkt.
5.7 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer, nicht
vertragskonformer Ware (Falschlieferungen). Eine Mängelrüge entbindet den Kunden nicht
von seiner Verpflichtung, den Kaufpreis innerhalb der Zahlungsfristen zu entrichten. Er kann
in diesem Fall auch nicht die gesamte Lieferung zurückweisen oder den Kaufpreis teilweise
oder ganz einbehalten.
5.8 Allgemein sind Rechte des Kunden gegenüber der Firma, wie etwaige
Gewährleistungsansprüche, nicht übertragbar.
5.9 Im Gewährleistungsfall hat die Zusendung an die Adresse der Firma zu erfolgen. Die
Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein.

6. Widerruf

6.1 Im Normalfall besteht ein Rückgaberecht innerhalb von 7 Tagen wenn berechtigte
Beanstandungen vorliegen. Im Fall einer Kulanzrücknahme über 7 Tage nach
Warenauslieferung, die der Kunde zu vertreten hat, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr
in Rechnung gestellt.
6.2 Zur geordneten Abwicklung von Warenrücksendungen hat sich der Kunde mit der Firma
ins Einvernehmen zu setzen. Rücksendungen ohne vorhergehende Rücksprache werden von
der Firma nicht angenommen.
6.3 Es werden nur unbeschädigte, einwandfreie, ungeöffnete Produkte, in ihrer
Originalverpackung, zurückgenommen. Die Rücksendung geht zu Lasten des Kunden.
6.4 Dies gilt nicht für „personalisierte“ Produkte und Sonderanfertigungen sowie für Ware,
die die Firma nicht in ihren standardmäßigen Warenofferten anbietet.
6.5 Kulanzgutschriften werden soweit nicht anders vereinbart nicht ausbezahlt, sondern im
Rahmen einer Folgebestellung verrechnet.

7. Haftung

7.1 Für eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch
vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den typischerweise
eintretenden vorhersehbaren Schaden.
7.2 Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet die Firma, wenn ein Schaden durch einen
gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen der Firma vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Firma nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften haften.
7.3 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen uns
ausgeschlossen.

8. Kauf auf Probe

Ein Kauf auf Probe gilt nur für eine Zeit von 10 Tagen. Sollte innerhalb dieser Zeit die zur
Verfügung gestellte Ware nicht an die Firma zurückgeschickt werden, führt der Kauf auf
Probe zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die Pro-Forma-Rechnung wird damit zur
Festrechnung.

9. Zahlung

9.1 Üblich ist Vorkasse wenn nicht anders vereinbart. Barzahlungen und Überweisung auf
folgendes Konto sind möglich: Commerzbank Waldkraiburg DE29 7004 0048 0896 9982 00
BIC COBADEFF
9.1.1 Beim Kauf auf Rechnung soweit vereinbart, wird die Rechnung erstellt, sobald die Ware
zum Versand bereitgestellt ist – Gleiches gilt für Teillieferungen. Der ausgewiesene
Rechnungsbetrag ist sofort fällig, spätestens jedoch nach 10 Tagen ohne Skonto. Der Kunde
gerät mit Ablauf von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, ohne dass es
hierfür einer Mahnung bedarf. Im Fall des Zahlungsverzugs werden vom Folgetag an Zinsen
in Höhe von 9% p. a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB fällig, unbeschadet
weitergehender Ansprüche.
9.2 Die Firma berechnet pauschale Mahnkosten von € 10,00 je Mahnung. Schecks werden
vorbehaltlich der Einlösung durch den Kunden angenommen. Daraus resultierende
Finanzierungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
9.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.4 Alle Forderungen der Firma werden unabhängig etwaiger Zahlungsfristen oder Laufzeiten
von Wechseln oder sonstigen Papiere sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen vom
Kunden nicht eingehalten werden oder der Firma sonstige Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Die Firma kann in diesen Fällen
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für anstehende Lieferungen/Leistungen
verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Desgleichen kann die Firma die Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung gelieferter Ware
untersagen und eine Rückgabe zu Lasten des Kunden verlangen.
9.6 Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, wird gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet
oder strebt er einen außergerichtlichen Vergleich an, so gelten alle eingeräumten
Preisnachlässe und sonstige Vergünstigen als nicht gewährt, insoweit noch Pflichten aus
Verträgen offen sind.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen (einschließlich
Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen, Einlösungen von Schecks) Eigentum der
Firma.
10.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des
Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und
anerkannt wird.
10.3 Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so
erfolgt die Verarbeitung für die Firma, ohne dass diese daraus verpflichtet wird. Die neue
Sache wird Eigentum der Firma. Bei einer Verarbeitung mit Fremdware erwirbt die Firma ein
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Wertanteile
(Vorbehaltsware/Gesamtware).
10.4 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung oder zum Einbringen von
Vorbehaltsware in ein neues Produkt oder eine neue Leistung nur unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen
gemäß Ziffer 10.6 auf die Firma auch tatsächlich übergehen.
10.5 Die Befugnisse des Kunden über Vorbehaltsware zu verfügen enden mit dem Widerruf
durch die Firma. Dies trifft insbesondere zu, wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit des
Kunden aufkommen, bei Zahlungseinstellung, im Insolvenzfall / Vergleichsfall.
10.6 Der Kunde tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf
der Vorbehaltsware an die Firma ab. Wurde die Vorbehaltsware verarbeitet oder eingebracht
und hat die Firma Miteigentum erlangt, so steht ihr die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert
ihrer Rechte an der Ware zu. Hat der Kunde seine Forderung im Rahmen des echten Factoring
an einen Factor verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an
die Firma ab. Die Firma nimmt die Abtretung an.
10.7 Der Kunde ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die
abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt mit Widerruf
durch die Firma (Zweifel an der Kreditwürdigkeit – siehe oben). In diesem Fall ist die Firma
durch den Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die
Forderung selbst einzutreiben. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma auf Verlangen eine
genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen auszuhändigen und der Firma alle für
die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und
die Überprüfung der Auskünfte zu gestatten.
10.8 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen
Forderungen sind unzulässig. Von etwaigen Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des
Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
10.9 Nimmt die Firma aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, so
liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Firma dies ausdrücklich erklärt. Die
Firma kann über die zurückgenommene Ware frei verfügen.
10.10 Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware unentgeltlich und sorgfältig aufzubewahren
und sie gegen Untergang oder Schäden zu versichern. Der Kunde tritt etwaige
Entschädigungsansprüche gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige
Ersatzverpflichtete in Höhe des Rechnungswertes der Ware an die Firma ab. Die Firma
übernimmt die Abtretung an.
10.11 Sämtliche Forderungen, sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen
Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus
Eventualverbindlichkeiten, die die Firma im Interesse des Kunden eingegangen ist, bestehen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen gilt
der Geschäftssitz der Firma, Ramering Gem. Rattenkirchen, als vereinbart, falls der Kunde
Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist.

12. Schlussbestimmungen

Für die Vertragsverhältnisse zwischen der Firma und Lieferanten/Kunden findet
ausschließlich das Recht der BRD Anwendung. Etwaige andere internationale Bestimmungen
zum Vertragsrecht sind ausgeschlossen. Sollten Teile dieser AGB oder von Verträgen
unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrages nicht
berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine solche Regelung als vereinbart, die
rechtlich und wirtschaftlich der unwirksamen am nächsten kommt. Sämtliche Änderungen,
Abweichungen, Ergänzungen dieser AGB bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.